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Fischereischein

Die Gewässer in und um Neustrelitz bieten optimale Bedingungen, um große und kleine Fische zu angeln. Voraussetzung für das Angelvergnügen sind jedoch ein Fischereischein oder der zeitlich befristete Touristen-Fischereischein sowie eine Gewässererlaubnis, da es in ganz Mecklenburg-Vorpommern keine freien Angelgewässer gibt.

Jeder Angelfreund kann einmal im Jahr den auf 28 Tage befristeten Touristen-Fischereischein beantragen. Der Schein kann bei Vorlage des Erstdokuments mehrmals im gleichen Kalenderjahr verlängert werden. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterliegen nicht der Fischereischeinpflicht. Sie brauchen jedoch eine Angelerlaubnis.

Für den Antrag benötigen Sie ein Personaldokument. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist als Nachweis der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde vorzulegen. Der Touristen-Fischereischein wird im Bürgerbüro der Stadt Neustrelitz, Markt 1, ausgestellt. Außerhalb der Öffnungszeiten erhalten Sie den Schein in der Tourist- und Nationalparkinformation, Strelitzer Str. 1. Die Gebühr für die Erstausstellung des Touristen-Fischereischeins beträgt 24 Euro. Jede Verlängerung des Scheins kostet 13 Euro.

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