Grundlage der gemeindlichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan (F-Plan), den die Stadt in eigener Planungshoheit nach den erforderlichen Abstimmungen mit den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie den jeweiligen Fachbehörden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt. Der derzeitige F-Plan der Stadt Neustrelitz ist seit Dezember 2003 rechtswirksam.
Der F-Plan ist das übergreifende Planungskonzept für das gesamte Stadtgebiet. Er hat die Aufgabe, die Grundzüge der Stadtentwicklung für einen Zeitraumvon etwa 15 Jahren darzustellen. Er soll in seiner Gesamtschau von Siedlungs-, Landschafts- und Infrastrukturplanung für das Stadtgebiet Neustrelitz zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung beitragen.
Bei der F-Planung wurden u. a. die erwartete Bevölkerungsentwicklung, die landschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und die verkehrsmäßige Anbindung festgestellt. Die Ergebnisse wurden im F-Plan berücksichtigt, der damit den Rahmen für die künftigen städtebaulichen Planungen der Stadt setzt.