Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Neuer Schlachthof“
(neu: „Gewerbepark Ost“)
Die Stadt Neustrelitz beabsichtigt, den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 1/91 „Neuer Schlachthof“ für das im Lageplan dargestellte Teilgebiet im Gewerbepark Ost zu ändern.
Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des B-Plans, der in diesem Zuge die neue Bezeichnung „Gewerbepark Ost“ erhält, sowie die dazugehörige Begründung werden in der Zeit vom 01.07.2025 bis einschließlich 31.07.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.neustrelitz.de („Bürgerbeteiligung zu städtischen Planungen“) sowie auf dem Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht. Zudem liegen der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des B-Plans und dessen Begründung im vorgenannten Zeitraum in der Neustrelitzer Stadtverwaltung, Markt 1 (Rathaus) in 17235 Neustrelitz, im Foyer (Erdgeschoss) während folgender Dienstzeiten zur Einsicht in Papierform öffentlich aus: - Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 7.15 – 16.00 Uhr, - Dienstag 7.15 – 18.00 Uhr und - Freitag 7.15 – 12.30 Uhr. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Satzungsentwurf elektronisch an stadtplanung@neustrelitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch schriftlich an das Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung (Markt 1, 17235 Neustrelitz) oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung mündlich zur Niederschrift erfolgen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16/91-15(1)/92 “Wesenberger Chaussee-Süd/ Schlangenallee“
Der geänderte Entwurf der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplans (B-Plans) sowie die dazugehörige Begründung werden in der Zeit vom 09.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.neustrelitz.de („Bürgerbeteiligung zu städtischen Planungen“) sowie auf dem Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht. Zudem liegen der Entwurf der Satzung über die 5. Änderung des B-Plans und dessen Begründung im vorgenannten Zeitraum in der Neustrelitzer Stadtverwaltung, Markt 1 (Rathaus) in 17235 Neustrelitz, im Foyer (Erdgeschoss) während folgender Dienstzeiten zur Einsicht in Papierform öffentlich aus: - Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 7.15 – 16.00 Uhr, - Dienstag 7.15 – 18.00 Uhr und - Freitag 7.15 – 12.30 Uhr. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Satzungsentwurf elektronisch an stadtplanung@neustrelitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch schriftlich an das Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung (Markt 1, 17235 Neustrelitz) oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung mündlich zur Niederschrift erfolgen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung der 5. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Öffentliche Auslegung der Planung (Lageplan, Ausbauquerschnitt und Erläuterungsbericht) für das Bauvorhaben „Straßenbau Goethestraße in Neustrelitz“.
Die Planungsunterlagen zum Bauvorhaben werden in der Zeit vom 10.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.neustrelitz.de („Bürgerbeteiligung zu städtischen Planungen“) veröffentlicht.
Zudem liegen die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum in der Neustrelitzer Stadtverwaltung, Markt 1 (Rathaus) in 17235 Neustrelitz, im Foyer (Erdgeschoss) während folgender Dienstzeiten zur Einsicht in Papierform öffentlich aus: - Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 7.15 – 16.00 Uhr, - Dienstag 7.15 – 18.00 Uhr und - Freitag 7.15 – 12.30 Uhr. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch an hoch-tiefbau@neustrelitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch schriftlich an das Amt für Hoch- und Tiefbau (Markt 1, 17235 Neustrelitz) oder während der Sprechzeiten im Amt für Hoch- und Tiefbau mündlich zur Niederschrift erfolgen.
Es erfolgen der Neubau der Fahrbahn, der Nebenanlagen, der Schmutz- und Regenwasserkanalisation.
Durch die Stadtwerke Neustrelitz wird die Erschließung mit Fernwärme vorgenommen.
Die Bauausführung soll im III. Quartal 2025 beginnen und voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen werden.