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Neue Grundsteuerregelungen ab 2025

Das Amt für Finanzen und Liegenschaften informiert:

 

Alle bisher erlassenen Dauerbescheide für Grundsteuern verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.

 

Mit Erlass des neuen Grundsteuergesetzes findet für Grundstücke das neue Grundsteuer-recht ab dem 1. Januar 2025 Anwendung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich entschieden, bei der Grundsteuerreform das sogenannte Bundesmodell anzuwenden.

Die Bewertung der einzelnen Grundstücke wurde bzw. wird von dem Finanzamt Waren nach dem Bewertungsgesetz vorgenommen. Die Grundstückseigentümer erhielten oder erhalten vom Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermess-bescheid. In die Besteuerung fließen die Grundstücksfläche und z. B. der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Mietniveau (Nettokaltmiete), die Gebäudefläche und das Gebäudealter ein. Diese neuen Bewertungen des Finanzamtes und die damit erstellten neuen Grundsteuermess-bescheide bilden für die Residenzstadt Neustrelitz die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025.

Die Grundsteuerberechnung erfolgt auch weiterhin durch Multiplikation des auf der Grundlage vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrages mit dem durch die Stadt beschlossenen Hebesatz.

Durch die Grundsteuerreform verändern sich alle Grundsteuerwerte im Stadtgebiet und das führt dazu, dass einige Steuerpflichtige eine höhere Grundsteuer zahlen müssen und andere Steuerpflichtige entlastet werden. Die Höhe der Auswirkungen hängt von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag sowie dem Hebesatz der Stadt ab. Für die Stadt kommt es, mit dem Grundsteuermessbescheid als Grundlagenbescheid des Finanzamtes, zu einer rechtlichen Bindung und es gibt für die Stadt keine Möglichkeit eine Veränderung des Grundlagenbescheides herbei zu führen.

 

Anpassung Grundsteuer A und Gebühren:

In den neuen Bundesländern erfolgt bei der Festsetzung der Grundsteuer A (land- und fortwirtschaftliches Vermögen) eine Änderung von der Nutzer- zur Eigentümer-besteuerung, d. h. verpachtete Flächen sind nach dem neuen Recht beim Eigentümer zu versteuern.

In diesem Zusammenhang werden die jährlichen Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel / Obere Tollense“ ebenfalls auf den Eigentümer als Gebührenschuldner umgestellt. Den betreffenden Gebührenschuldnern (Verpächtern) werden ab dem Veranlagungsjahr 2025 entsprechende Gebührenbescheide zugestellt.

Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, werden kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Für das Kalenderjahr 2025 werden in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide erlassen, da die bisherigen Grundsteuerbescheide ihre Wirkung verlieren.

Die Residenzstadt Neustrelitz bittet zur Vermeidung von fehlerhaften Einzahlungen, bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides die eingerichteten Daueraufträge bei Banken und Sparkassen zu löschen und auch keine Überweisungen vorab vorzunehmen.