Residenzstadt Neustrelitz beschließt Erhebung einer Kurabgabe
Die Stadtvertretung Neustrelitz hat am 29. Februar 2024 die Satzung zur Erhebung der Kurabgabe in der Residenzstadt Neustrelitz einschließlich der Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow beschlossen. Die Kurabgabe wird in Kommunen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen von Übernachtungs- und Tagesgästen erhoben. Grundlage hierfür ist die Anerkennung der Stadt als staatlich anerkannter Erholungsort. Erholungsorte sind typischerweise Ferienorte, die sich mit ihrer Infrastruktur vorrangig auf den Bereich Urlaub, Freizeit und Erholung spezialisiert haben, der Tourismus sollte prägend für den Ort und die Ortsteile sein.
Die Gästeabgabe wird ab dem 1. Mai 2024 erhoben. Sie beträgt in der Hauptsaison vom 1. April bis zum 31. Oktober 1,50 Euro pro Tag und in der Nebensaison vom 1. November bis zum 30. März 1,00 Euro. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einem Behinderungsgrad von 100% sowie deren Begleitpersonen sind von der Abgabe befreit. Zweitwohnungsbesitzer sind dazu verpflichtet eine Jahreskurabgabe in Höhe von 45,00 Euro zu entrichten.
Urlauber bezahlen die Gästeabgabe beim Gastgeber. Dazu wird den Vermietern ein onlinebasiertes Meldescheinwesen der AVS GmbH zur Verfügung gestellt. Privatvermieter erhalten einen kostenfreien Zugang zu dem System. Für größere Beherbergungsanbieter mit einer Buchungs- und Reservierungssoftware werden Schnittstellen eingerichtet, um eine doppelte Datenpflege zu vermeiden.
Das AVS-Meldescheinwesen
Das AVS Meldescheinwesen ist eine Software, mit der alle Übernachtungen an die Residenzstadt Neustrelitz gemeldet werden, um den Kurbeitrag abrechnen zu können. Die Meldedaten des Gastes werden direkt erfasst und die Gästekarte im Anschluss automatisch erstellt.